足球竞彩网_365bet体育在线投注-【中国科学院】

图片

图片

Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung

15.5.2024

?

Am 15. Mai 2024 hielt Prof. Dr. Hannes Ludyga von der Universit?t des Saarlandes unter dem Titel ?Antisemitismus: Privatrecht – Ziviljustiz – Juristenausbildung“ den zweiten Vortrag im Rahmen der intradisziplin?ren Vortragsreihe ?Antisemitismus und Recht“.

?

Einleitend ging Prof. Dr. Ludyga auf die verschiedenen Definitionen des Antisemitismus ein, um sodann die tats?chliche Zunahme von Antisemitismus in unserer Gesellschaft eindrücklich zu skizzieren. Vor diesem Hintergrund beleuchtete der Referent verschiedene M?glichkeiten, wie im bürgerlichen Recht auf die verschiedenen Erscheinungsformen des Antisemitismus reagiert werden kann. Schlie?lich er?rterte der Referent noch tats?chliche Probleme der Ziviljustiz beim Umgang mit Antisemitismus, um schlie?lich ein Pl?doyer für eine feste Verankerung des rechtlichen Umgangs mit Antisemitismus in den dogmatischen F?chern des juristischen Studiums zu halten.

? Universit?t Augsburg

Zukunft und Zukunftsf?higkeit der Bayerischen Justiz

14.5.2024

?

Am 14. Mai 2024 war Amtschef des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und Alumnus der Juristischen Fakult?t Augsburg Prof. Dr. Frank Arloth Gast der Augsburger Rechtsgespr?che, um sich mit den zahlreich erschienen Zuh?rerinnen und Zuh?rern aus Fakult?t und Juristischer Gesellschaft über ?Zukunft und Zukunftsf?higkeit der Bayerischen Justiz“ auszutauschen.

?

Einen ersten Schwerpunkt der Diskussionen bildeten Zukunftsf?higkeit und Attraktivit?t des Jurastudiums, insbesondere der Wunsch vieler juristischer Fakult?ten, die w?hrend des Studiums erbrachten Leistungen der Jurastudierenden schon vor dem ersten Staatsexamen mit einem sog. integrierten Bachelor zu honorieren. Einigkeit bestand zwischen Publikum und Referent insoweit darüber, dass ein solcher Abschluss nichts am Staatsexamen als Eingangsprüfung zu Richteramt und Anwaltsberuf ?ndern dürfe. Anschlie?end kam die schwindende Rolle der Justiz im internationalen Wirtschaftsrecht, insbesondere im Vergleich zur Schiedsgerichtsbarkeit zur Sprache. In diesem Kontext wurden auch die sog. Münchener Thesen zur Zukunft des Zivilprozesses sowie die Einrichtung von Commercial Courts thematisiert, die einem m?glichen Bedeutungsverlust der Justiz in gro?en Handelsstreitigkeiten durch spezialisierte Richterinnen und Richter und englischsprachige Verfahren entgegenwirken sollen. Professor Arloth sah die Zukunft der (bayerischen) Justiz vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit und im Strafrecht keineswegs als bedroht an, konzedierte aber das Spannungsverh?ltnis zwischen Spezialisierung der Richterschaft einerseits und dem Erhalt der F?higkeit andererseits, sich auch in unbekannte Rechtsgebiete einzuarbeiten. Schlie?lich wurden der effektive Zugang zum Recht und das Potential von Legal-Tech-L?sungen gerade für kleinere Verfahren Gegenstand der insgesamt ?u?erst abwechslungs- und facettenreichen Diskussion mit Herrn Professor Arloth.

? Universit?t Augsburg

Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat

8.5.2024

?

Zum Auftakt der Vortragsreihe ?Antisemitismus und Recht“ referierte Prof. Dr. Christoph Gusy von der Universit?t Bielefeld zum Thema ?Antisemitisches Rechtsdenken im NS-Staat“. Gusy skizzierte zun?chst die Entwicklung von oppositionellem Antisemitismus gegen das Recht der Weimarer Republik hin zu einer Verrechtlichung des Antisemitismus und schlie?lich zu einer Entrechtung der Juden im NS-Staat.

?

Der Referent gliederte die Phasen des antisemitischen Rechtsdenkens im NS-Staat unter Bezugnahme auf Raul Hilberg in vier, sich teilweise überlappende Phasen: erstens die Definition dessen, wer Jude sei, zweitens die Diskriminierung durch rechtliche Ungleichbehandlung, drittens die Isolierung durch die Verdr?ngung der Juden aus der ?ffentlichkeit und schlie?lich viertens ihre Vernichtung im Holocaust. Die letzte Phase zeichne sich durch eine vollst?ndige Negation der Rechtsf?higkeit von Juden aus.

? Universit?t Augsburg

Augsburger Rechtsgespr?che: Auftaktveranstaltung mit Klaus Holetschek

29.4.2024

?

Die Augsburger Rechtsgespr?che setzen die Tradition der ?Werkstattgespr?che“ fort und widmen sich in diesem Semester dem Generalthema ?Rechtspolitik und Rechtsetzung“.

?

Für die Auftaktveranstaltung am 29. April 2024 war der Alumnus der Juristischen Fakult?t Augsburg und Fraktionsvorsitzende der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek zu Gast, der seine Perspektiven auf die gro?en verfassungs- und rechtspolitischen Herausforderungen der Gegenwart skizzierte.

?

Um den Zusammenhalt in einer zunehmend pluralistischen und zudem polarisierten Gesellschaft zu bewahren, pl?dierte Holetschek für ein st?rkeres Bewusstsein für die zentralen Werte des Grundgesetzes, namentlich Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Diese Werte seien aktuell unter anderem von rechtspopulistischen Parteien bedroht. Ein Verbot dieser Parteien sei allerdings nicht der richtige Weg. Vielmehr sei es Aufgabe der demokratischen Parteien, wieder st?rker die echten Probleme der Bev?lkerung effektiv zu l?sen und Handlungsf?higkeit unter Beweis zu stellen. Gegenw?rtig sei diese Handlungsf?higkeit vielfach durch überbordende bürokratische Lasten und Haftungsrisiken eingeschr?nkt. Hier gelte es anzusetzen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Europawahl unterstrich Holetschek schlie?lich die gro?e Bedeutung der Europ?ischen Union als Garantin von Sicherheit und Frieden in einer zunehmend unsicheren Welt. Anschlie?end entwickelte sich eine lebhafte Diskussion über aktuelle rechtspolitische Themen mit den zahlreich erschienenen Zuh?rerinnen und Zuh?rern.

? Universit?t Augsburg

Legal Masterclass 2024

15.3.2024

?

Vom 13.3. bis 15.3.2024 diskutierten 20 Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Studierende mit Prof. Dr. Thomas Weigend (K?ln) über Grundlagenfragen des Straf- und Strafverfahrensrechts. Grundlage der von Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Kubiciel und Prof. Dr. Daniel Wolff, LL.M. (Yale) geleiteten Diskussionen zu den einzelnen Sessions bildeten rund 50 ausgew?hlte Texte des Meisters und anderer Strafrechtswissenschaftlerinnen und Strafrechtswissenschaftler.

?

Die thematischen Gegenst?nde der Sitzungen reichten von der Strafe und ihren Zwecken über Kriminalisierungstheorien und kriminalpolitische Grenzfragen bis hin zum Wahrheitsanspruch des Strafverfahrens und die Rolle des Opfers im Prozess.? Erg?nzt wurde die Meisterklasse durch einen ?ffentlichen Abendvortrag von Herrn Prof. Dr. Weigend zum Thema ?Wohin entwickelt sich das Strafrecht?“.

?

Die deutschlandweit einmalige Legal Masterclass soll den wissenschaftlichen Nachwuchs und besonders interessierte Studierende unserer Fakult?t mit einer herausragenden Vertreterin oder einem herausragenden Vertreter der Rechtswissenschaft in ein intensives fachliches Gespr?ch bringen. Sie fand erstmalig 2023 zu Fragen der Verfassungstheorie statt (Meister: BVR a.D. Prof. em. Dr. Dr. h.c. mult. Dieter Grimm, LL.M. (Harvard)) und wird 2025 mit einem zivilrechtstheoretischen Schwerpunkt fortgesetzt werden. N?heres wird in der zweiten Jahresh?lfte bekanntgeben.?

? Universit?t Augsburg

Deutsch-Japanisches Symposium

24.2.2024


Am 23. und 24. Februar 2024 veranstaltete die Forschungsstelle für Japanisches Recht der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg ein deutsch-japanisches Symposium zum Thema ?Individualit?t und Kollektivit?t in Recht, Kultur und Rechtskultur“. Organisiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Johannes Kaspar und Prof. Dr. Daniel Wolff gemeinsam mit Prof. Tomoaki Kurishima, seinerseits Professor von der Saitama Universit?t sowie gegenw?rtig Gastprofessor an der Universit?t Augsburg.

?

Die zehn Referentinnen und Referenten aus Deutschland, Japan und der Schweiz diskutierten gemeinsam mit den Organisatoren sowie mit knapp 40 weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Konzeptualisierung der Verh?ltnisse Individualismus und Kollektivismus bzw. Individuen und Kollektiven im deutschen und japanischen Recht. Dabei kamen neben rechtlichen Aspekten auch soziologische, historische und kulturwissenschaftliche Perspektiven zur Sprache.


Die Schriftfassungen der Manuskripte werden in absehbarer Zeit in einem Sammelband im Verlag Mohr Siebeck erscheinen.


Kooperationspartner der Veranstaltung waren die Deutsch-Japanische Juristenvereinigung sowie die Gesellschaft der Freunde der Universit?t Augsburg, ohne deren Unterstützung das Symposium nicht h?tte stattfinden k?nnen

Foto: Colourbox

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kurishima

7.2.2024

?

Am 7. Februar referierte Prof. Tomoaki Kurishima von der Universit?t Saitama zum Thema ?Vom Feindbild zum Vorbild? - Die Rezeption des Grundgesetzes in Japan“. Zun?chst skiziierte er den historischen Ausgangspunkt: Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts habe Japan über kein modernes Rechtssystem verfügt. Seit Mitte des 19. Jahrhunderts habe sich die Rechtswissenschaft daher an westlichen Rechtssystemen orientiert, auch und insbesondere am deutschen. Nach dem zweiten Weltkrieg sei in Japan bereits im Jahr 1946 eine unter US-amerikanischem Einfluss gestaltete Verfassung in Kraft getreten. Das etwas sp?ter geschaffene deutsche Grundgesetz galt dagegen als Negativbeispiel, die deutsche Staatsrechtslehre als überwinden – die US-amerikanische Verfassung hingegen als Vorbild.

?

Nachhaltigen Einfluss hatte das US-amerikanische Verfassungsrecht allerdings nicht. St?rkeren praktischen Einfluss erlangte sp?ter – trotz der vorherigen Entfremdung – wieder das deutsche Verfassungsrecht. Die japanische Verfassungsdogmatik entlehnte diesem etwa die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte, die Rechtsf?higkeit juristischer Personen und die Drei-Stufen-Theorie der Berufsfreiheit. Gleichwohl schr?nkt das japanische Verfassungsrecht den Gesetzgeber wesentlich seltener ein als den deutschen, wurden doch in Japan erst zw?lf Parlamentsgesetze gerichtlich als verfassungswidrig verworfen. Nichtsdestotrotz attestiert Prof. Kurishima dem Grundgesetz einen gro?en dogmatischen Einfluss auf das japanische Verfassungsrecht. So habe sich in jüngerer Zeit der Prüfungsausbau mit Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung in der Lehre und zunehmend auch der Rechtsprechung etabliert.

?

?

? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit BVR Prof. Dr. Radtke

29.1.2024

?

Am 29. Januar 2024 referierte der Richter des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Henning Radtke in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Die Rolle des Verfassungsrechts beim Schutz des Klimas“. Radtke fokussierte auf den Klimabeschluss vom 24. M?rz 2021, legte dessen Dogmatik dar und erl?uterte das methodische Vorgehen des Ersten Senats.

?

Ausgangspunkt des Beschlusses sei die in Art. 20a GG niedergelegte Verpflichtung des Staates, die ?natürlichen Lebensgrundlagen“ zu schützen, worunter das Bundesverfassungsgericht auch den Klimaschutz gefasst habe. Das Ziel des Klimaschutzes bedürfe freilich weitergehender Konkretisierung, die der Gesetzgeber in Umsetzung des Pariser Klimaabkommens durch Erlass des Klimaschutzgesetzes vorgenommen habe. Diese Festlegungen erm?glichten zusammen mit der wissenschaftsbasiert linearen Verknüpfung zwischen CO2-Emissionen und der Erderw?rmung die Skizzierung eines zur Verfügung stehenden CO2-Budgets. Dieses Budgetmodell – das sich au?erhalb des Klimakontextes nicht finde – sei konzeptionelle Grundlage der verfassungsdogmatischen Erw?gungen des Bundesverfassungsgerichts gewesen.

?

Budgetmodell und besagte lineare Verknüpfung erm?glichten es bereits heute vorhersagen zu k?nnen, dass zu gro?zügige Emissionen in der Gegenwart zwangsl?ufig zu staatlichen Freiheitsverkürzungen in der Zukunft führen werden. Dieser Zusammenhang sei Ansatzpunkt der im Klimabeschluss entwickelten Figur intertemporaler Freiheitssicherung gewesen.

?

?

?

? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kaspar

17.1.2024

?

Am 17. Januar 2024 referierte Prof. Dr. Johannes Kaspar in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Volles Verst?ndnis oder volle H?rte – zur strafrechtlichen Sanktionierung von Klima-AktivistInnen“. Sitzblockaden besch?ftigen das Strafrecht schon seit mehreren Jahrzehnten. Trotz gefestigter h?chstrichterlicher Rechtsprechung und drei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, stellen die Sitzblockaden der Letzten Generation das Strafrecht erneut auf die Probe.

?

Vor dem Hintergrund des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 II GG überzeuge die gefestigte und von einigen schon als selbstverst?ndlich angesehene Zweite-Reihe-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Gewaltbegriff nicht. Der Fahrer eines im Stau stehenden Autos – so der Referent – unterliege n?mlich keinem physischen Zwang im Sinne eines ?unüberwindbaren Hindernisses“. Ihm als Person stehe es frei, das Auto zu verlassen. Auto und Fahrer dürften, wenn man das Kriterium der ?k?rperlichen“ Zwangswirkung ernst nehme, nicht einfach als Einheit betrachten. Dass die ?zweite Reihe“ daran gehindert sei, weiter geradeaus zu fahren, sei eine Beeintr?chtigung der Willenentschlie?ungsfreiheit – das sei aber der N?tigungserfolg, der nach den Grunds?tzen des ?Verschleifungsverbotes“ des BVerfG nicht mit der Gewalt gleichgesetzt werden k?nne.

?

Ferner erweist sich die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB als herausfordernd. Gleiche Sachverhalte würden von verschiedenen Gerichten uneinheitlich beurteilt werden. Es bestehe erhebliche Unsicherheit, in welchem Umfang Fernziele und die Wahrnehmung von Grundrechten bei der Verwerflichkeitsprüfung eine Rolle spielen dürfen oder müssen. Ist die Hürde zur Strafbarkeit genommen, sieht sich das Strafrecht auf Strafzumessungsebene weiteren Herausforderungen ausgesetzt. So ziehen Gerichte für Strafsch?rfungen u.a. das rechtsstaatswidrige Verhalten der Angeklagten sowie ihre Anwendung von Gewalt auf Kosten anderer heran. Der Referent betonte die Problematik dieses Vorgehens vor dem Hintergrund des Doppelverwertungsverbots aus § 46 III StGB.

?

Zwar seien Spielr?ume für Gerichte unverzichtbar. Doch er?ffneten diese ein Einfallstor für pers?nliche Einstellungen der Richter. Der Gesetzgeber sollte gerade im Strafrecht auf allzu unbestimmte Rechtsbegriffe wie die ?Verwerflichkeit“ in § 240 II StGB m?glichst verzichten. Geboten sei au?erdem eine dem ultima-ratio-Gedanken gerecht werdende restriktive Auslegung und Anwendung des Strafrechts durch die Gerichte.

?

?

?

? Universit?t Augsburg

Bericht zum Werkstattgespr?ch mit Prof. Kasiske

?

29.11.2023

?

Am 29. November 2023 referierte Prof. Dr. Peter Kasiske in der Reihe ?Die Klimakrise und das Recht“ zum Thema ?Nachhaltigkeitsregulierung als Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht“. Er erl?uterte, dass der vom Gesetzgeber gew?hlte regulatorische Klimaschutzansatz in erster Linie auf eine indirekte Steuerung setze, die klimasch?digende Verhaltensweisen nicht unmittelbar untersagen, sondern wirtschaftliche Rahmenbedingungen schaffen wolle, in denen die Akteure freiwillig solche Verhaltensweisen unterlassen und ihre wirtschaftlichen Aktivit?ten stattdessen nachhaltig gestalten.

?

In der Folge spiele das Umweltstrafrecht, das als akzessorisches Sekund?rrecht auf unmittelbar verhaltenslenkende verwaltungsrechtliche Ge- und Verbote angewiesen sei, für den Klimaschutz derzeit noch keine Rolle. Stattdessen seien es Tatbest?nde aus dem Wirtschaftsstrafrecht, die zumindest mittelbar den Zielen des Klimaschutzes dienstbar gemacht werden. Denn auch die indirekte Steuerung bedürfe bestimmter regulierter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Indem wirtschaftsstrafrechtliche Tatbest?nde die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik garantierten, dienten diese sie somit mittelbar auch dem Klimaschutz.

?

Weil eine indirekte Steuerung auf konkrete Verhaltensanweisungen verzichte, k?nne sie es sich erlauben, ihre Vorgaben unsch?rfer und flexibler zu formulieren, solange h?herrangiges Recht beachtet werde. Die sich dabei stellenden Probleme illustrierte der Referent am Beispiel der rechtswissenschaftlich diskutierten Strafbarkeit des sog. Greenwashing von Kapitalanlagen gem. § 264a StGB. Eine zentrale Herausforderung für das Wirtschaftsstrafrecht bestehe im Ergebnis darin, einerseits die durch die Klimapolitik bewirkte teilweise Neuausrichtung des ordnungspolitischen Rahmens der Wirtschaft zu rezipieren, andererseits dabei zugleich auch die strafverfassungsrechtlichen Grenzen zu beachten.

? Universit?t Augsburg

Werkstattgespr?ch mit Prof. Lindner: Freiheit in der Klimakrise

?

22.11.2023


Am 22. November 2023 referierte Prof. Dr. Josef Franz Lindner zum Thema ?Freiheit in der Klimakrise“. Zu Beginn erl?uterte Lindner das komplexe Wechselverh?ltnis von Freiheit und Klimakrise. So k?nne CO2-relevante Freiheitsentfaltung die Klimakrise nicht nur bef?rdern, sondern auch mitigieren helfen. Die Klimakrise selbst sowie staatliche Klimaschutzma?nahmen h?tten wiederum das Potenzial (gegenw?rtige) Freiheit zu beschr?nken.

?

Nachdem der Referent in einem zweiten Schritt die theoretische sowie die verfassungsrechtliche Diskussion über den Freiheitsbegriff entfaltet und sich nachdrücklich für ein formal-entnormativiertes und damit weites Freiheitsverst?ndnis ausgesprochen hatte, ging er auf den Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts ein. W?hrend er den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Gedanken des Schutzes künftiger Freiheit ausdrücklich begrü?te, hielt er die Figur intertemporaler Freiheitssicherung für dogmatisch entbehrlich, k?nne grundrechtliche Freiheit doch bereits über die lang etablierte Schutzpflichtendogmatik abgebildet werden.

?

Schlie?lich zeigte der Referent M?glichkeiten auf, grundrechtliche Freiheit in der Gegenwart krisenresilient(er) auszugestalten. Mit Blick auf die Verh?ltnism??igkeitskontrolle pl?dierte er für eine st?rkere Fokussierung des verfassungsrechtlich legitimen Zwecks, für eine Sch?rfung der konkreten Abw?gung im Rahmen der Angemessenheitsprüfung und für einen zurückhaltenderen Umgang mit der Figur des gesetzgeberischen Einsch?tzungsspielraums. Schlie?lich schlug er mit dem Erfordernis eines tats?chlichen Zweckverwirklichungsbedürfnisses und der Aufgliederung der Angemessenheitsprüfung in eine bipolare sowie eine multipolare Abw?gung zwei erg?nzende Prüfungsschritte für die Verh?ltnism??igkeitsprüfung vor.

? Universit?t Augsburg

Podiumsdiskussion "Ne bis in idem: Die Entscheidung des BVerfG zur Wiederaufnahme"

?

15.11.2023

?

Am 8.11.2023 fand an der Juristischen Fakult?t vor gro?em Publikum – rund 350 Personen im H?rsaal und im Zoom-Raum – ein moderierter Gespr?chsabend zum Grundsatzurteil des BVerfG zu Art. 103 Abs.? GG bzw. die Verfassungswidrigkeit des neu geschaffenen § 362 Nr. 5 StPO statt.

?

Mit Herrn Prof. Dr. Kaspar (Sachverst?ndiger) und Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. Kubiciel (Prozessvertreter einer Bundestagsfraktion) waren gleich zwei Augsburger Strafrechtswissenschaftler an dem Verfahren beteiligt, die in der mündlichen Verhandlung unterschiedliche Auffassung vertreten haben.

?

In dem von Prof. Daniel Wolff moderierten Gespr?ch stellten sie ihre jeweilige Sicht auf die Mehrheitsentscheidung des Senats und das Minderheitenvotum vor und teilten ihren pers?nlichen Eindruck von der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Einig war sich beide Diskutanten über die wichtige Rolle das Bundesverfassungsgericht bei der Konkretisierung der offenen Verfassung. Die Diskussion schloss mit sowohl interessanten als auch kritischen Fragen aus der Zuh?rerschaft.

? Universit?t Augsburg

Symposium: Zukunftsicherndes Verfassungsrecht


31.7.2023

?

Im Mittelpunkt des von Prof. Dr. Gregor Kirchhof und Prof. Dr. Daniel Wolff organisierten Symposiums ?Zukunftsicherndes Verfassungsrecht“, das am 7. und 8. Juli 2023 an der Juristischen Fakult?t der Universit?t Augsburg stattfand, stand die Frage, ob und wie das Grundgesetz zentrale Verfassungspositionen auch ?über die Zeit“ schützt, d.h. der Gegenwart Vorgaben macht, damit auch in Zukunft Menschen unter dem Grundgesetz in den Genuss von Grundrechten, Demokratie und Sozialstaatlichkeit kommen. Vor der Folie der strukturell bedingten Gegenwartsfixierung des politischen Prozesses galt es konkret die nicht zuletzt seit dem Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts diskutierten verfassungsrechtlichen Instrumente zu systematisieren, zu konturieren und wom?glich fortzuentwickeln.
? Universit?t Augsburg

?

Nach einer thematischen Einführung durch Prof. Dr. Daniel Wolff skizzierte Prof. Dr. Kirsten Schmalenbach (Salzburg) v?lkerrechtliche Rahmenbedingungen sowie Impulse der Zukunftsicherung durch Verfassungsrecht, die durch entsprechende unionsrechtliche Ausführungen von Prof. Dr. Dr. Armin Steinbach (Paris) sekundiert wurden. Sodann sprach Prof. Dr. Gregor Kirchhof über Potenziale und Risiken der jüngst vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik intertemporaler Freiheitsicherung, bevor Prof. Dr. Judith Froese (Konstanz) die grundrechtlichen Schutzpflichten auf ihr zukunftsicherndes Potenzial hin untersuchte. Prof. Dr. Gabriele Britz (Gie?en) analysierte im Anschluss den Begriff der Gleichheit in der Zeit und damit einen gleichheitsrechtlich orientierten Ansatz des verfassungsrechtlichen Zukunftsschutzes in Kontrastierung zur st?rker freiheitsrechtlich gepr?gten intertemporalen Freiheitssicherung, die die Referentin als Berichterstatterin im Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts seinerzeit mitentwickelt hatte.

?

Am zweiten Tag des Symposiums befragte zun?chst Prof. Dr. Christian Calliess (Berlin) das Grundgesetz auf ein übergreifendes Verfassungsprinzip der Zukunftsicherung, konnte allerdings au?erhalb von Art. 20a GG und dem Staatsschuldenrecht kaum ein solches finden. Vor einer Politisierung des Grundgesetzes warnte darauffolgend Prof. Dr. Tristan Barczak (Passau), der sich kritisch gegenüber einem prospektiven Schutz demokratischer Selbstbestimmung zeigte. Am Ende des zweit?gigen Symposiums er?rterte Prof. Dr. Thorsten Kingreen (Regensburg), welche Rolle verfassungsrechtliche Zukunftsicherung mit Blick auf das Sozialstaatsprinzip zukommt und welche Schlüsse der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts auf diese ebenfalls langfristig angelegte Materie zul?sst.

Die Referate sowie Berichte über die kontroversen Diskussionen werden zeitnah in einem Tagungsband bei Mohr Siebeck erscheinen. Das Symposium wurde vom ACELR und von der Kanzlei Sonntag & Partner gro?zügig unterstützt.