Detaillierte Aufstellung der verfügbaren radioaktiven Pr?parate:
Einsehbar im Büro R455 des
Strahlenschutzbeauftragten
Die in den R?umen des Instituts für Physik (Geb. R, Geb T) vorhandenen radioaktiven Pr?parate werden einmal j?hrlich an die zust?ndige ?berwachungsbeh?rde (
LfU Bayern) gemeldet.
(Grundlage:
StrlSchV § 85)