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Einige grundst?ndige Studieng?nge an der Universit?t Augsburg k?nnen mit einer fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung studiert werden. Eine detaillierte Liste mit den entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen findet sich auf dieser Seite.

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Anglistik/Amerikanistik bei Hauptsprache Englisch

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:?Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Betriebswirtschaftslehre

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaftslehre an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung?Wirtschaft und Verwaltung oder Internationale Wirtschaft.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre betrifft dies den Bachelorstudiengang?Betriebswirtschaft.

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung?Augenoptik,?Brau- und Getr?nketechnologie,?Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Landwirtschaft – Fachrichtung Ern?hrungs- und Versorgungsmanagement,?Wirtschaft?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

  • Zeugnis über die bestandene?Zwischenprüfung?im Sinn des Art. 22 Abs. 1 Satz 1?Leistungslaufbahngesetz?im Rahmen des Vorbereitungsdienstes für den Einstieg in der?dritten Qualifikationsebene?genannten Fachlaufbahnen bzw. fachlichen Schwerpunkte im Bereich:?Verwaltung und Finanzen.

Data Science

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Data Science an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung Technik.

  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten?(ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den?Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.?Für den Studiengang Data Science betrifft dies die Bachelorstudieng?nge:?Informatik,?Mathematik, Data Science.

Erziehungswissenschaft

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Erziehungswissenschaft an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in der?Ausbildungsrichtung: Sozialwesen.
  • Die?fachgebundene Hochschulreife?kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule.?Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland. Für den Bachelorstudiengang Erziehungswissenschaft betrifft dies folgende Bachelorstudieng?nge:?Musik- und bewegungsorientierte Soziale Arbeit,?Religionsp?dagogik und kirchliche Bildungsarbeit,?Soziale Arbeit und?Soziale Arbeit/Soziale Dienste an Schulen.
  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung:?Gemeindepastoral,?Heilp?dagogik oder?Sozialp?dagogik?bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.
  • Zeugnis über die?p?dagogisch-didaktische Abschlussprüfung?am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (Abteilung I bis V) zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 38 der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, ber. S. 516,) in der jeweils geltenden Fassung.
  • Zeugnis über die?Abschlussprüfung am Staatsinstitut für die Ausbildung von F?rderlehrern zusammen?mit einer Urkunde des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife?gem?? § 24 der Studienordnung für das Staatsinstituts für die Ausbildung von F?rderlehrern vom 24. Juni 2008 (GVBL S. 399) in der jeweils geltenden Fassung.

Franko-Romanistik

Nachstehendes?Zeugnis oder Abschluss?berechtigt zur Aufnahme der oben genannten Studienf?cher an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der Fachhochschulreife nach bestandener staatlicher Erg?nzungsprüfung?in Verbindung?mit dem Abschlusszeugnis einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten?Fachakademie mit Ausbildungsrichtung ?bersetzen und Dolmetschen (vormals Fremdsprachenberufe) bei einer Prüfungsgesamtnote ?sehr gut“ in?jedem der beiden Zeugnisse.

Geographie

Nachstehende?Zeugnisse oder Abschlüsse?berechtigen zur Aufnahme des Bachelorstudiengangs Geographie an der Universit?t Augsburg:

  • Zeugnis der?fachgebundenen Hochschulreife?einer ?ffentlichen oder staatlich anerkannten privaten?Berufsoberschule (BOS 13)?oder?Fachoberschule (FOS 13)?innerhalb oder au?erhalb Bayerns in den?Ausbildungsrichtungen:
    Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Internationale Wirtschaft.
  • Die fachgebundene Hochschulreife kann auch durch den Nachweis von erfolgreichen Prüfungsleistungen auf der Grundlage von?Leistungspunkten (ECTS) in einem?nicht abgeschlossenen Bachelorstudium?erlangt werden. Nachzuweisen ist hier der Erwerb von Leistungspunkten, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordnung?innerhalb der ersten zwei Fachsemester?erreicht werden sollen (meistens sind dies 60 ECTS Punkte), best?tigt durch Vorlage einer?Bescheinigung des Prüfungsamtes?der jeweiligen Fachhochschule. Dies betrifft immer nur ein Studium im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland.

    Für den Bachelorstudiengang Geograp